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Prüfung
von
Türen und Toren
Prüfung von Türen-Toren nach DGUV V.3 / BGV A3
Ortsfeste Betriebsmittel sind festangebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können oder wegen mechanischer Befestigung während des Betriebes an ihren Aufstellungsort gebunden sind. Der Wert dieser Masse wird in IEC-Normen für Haushaltsgeräte mit 18 kg festgelegt. Diese Eigenschaft hat besondere Bedeutung bei der Festlegung der Fristen für Wiederholungsprüfungen. Ortsfest sind in der Regel:
alle elektrischen Betriebsmittel, die fest in eine elektrische Anlage – auch auf Fahrzeugen – eingebaut sind (z.B. Schütze, Stellglieder, Lampen, Antriebsmotoren),
Betriebsmittel, die zwar mit Steckvorrichtungen ausgestattet sind, aber betriebsmäßig nicht bewegt werden (z.B. Steuerpulte für Maschinenausrüstungen oder auch stationär betriebene Maschinen und Geräte, auch größere Bohrmaschinen, die statt eines festen Anschlusses über Steckvorrichtungen angeschlossen werden). Allerdings ist die Anschlussleitung „nicht ortsfest“, da sie (z.B. bei Reinigungsarbeiten) bewegt werden kann.
Allgemein und überall gültige Prüffristen lassen sich hierzu ebenso wie bei den vielen anderen elektrischen Betriebsmitteln (z.B. elektrischen Büromaschinen) nicht festlegen (vgl. Tabellen 1 A und 1 B der DA zu § 5 BGV A3). Die Prüffrist richtet sich nach der örtlichen Situation, den Umgebungseinflüssen und den tatsächlichen Beanspruchungen (vgl. Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 10. Zuständig für die Festlegung der Prüffristen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel ist die verantwortliche Elektrofachkraft (evtl. nach Absprache mit Sicherheitsfachkraft, Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht).
DGUV V3 Prüfung Tore
Die DGUV V3 Prüfung der elektrischen Tore ist ebenfalls Teil der Unfallverhütungsvorschrift
DGUV V3 Prüfung Tore – Jetzt anrufen und informieren:
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Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an info@hspelo.de
Zu den ortsfesten Betriebsmitteln, welche mit Strom betrieben werden gehört zur Überraschung vieler Unternehmer ebenfalls Tore oder Rolltore.
Ob sich diese am Gebäude oder auf dem Grundstück befinden ist für die Verpflichtung zur Überprüfung unerheblich.
DGUV V3 Prüfung Tore
Wichtig ist in diesem Zusammenhang lediglich, dass auch Unfälle an Eingangstoren oder Rolltoren an Lagerräumen selbstverständlich zu den Arbeitsunfällen zählen.
Unternehmer sollten daher nicht zögern diese Prüfung schnellstmöglich nachzuholen, um den Richtlinien der Unfallverhütungsvorschrift gerecht zu werden.
Die Verletzungsgefahr ist die wichtigste Grundlage für die Festlegung der Prüfungsintervalle
Durch die alltägliche Nutzung elektrischer Tore oder auch Rolltore wird die Gefahr gerne unterschätzt. Wird ein Fahrzeug zwischen einem elektrischen Tor eingeklemmt oder fällt ein Rolltor auf eine darunter stehende Person, sind immer schwere Personen- und Sachschäden zu erwarten.
Es ist daher empfehlenswert das maximale Prüfintervall von vier Jahren deutlich zu unterschreiten und die Prüfungen einmal jährlich durchführen zu lassen.
Bei unseren Prüftechnikern liegt die Prüfung bei uns in den richtigen Händen
Mit Rolltoren, die manchmal drei Meter oder höher sind, heißt es auch für die Prüfer sich richtig ins Zeug zu legen, um wirklich allen Beschädigungen auf die Spur zu kommen.
In unserer täglichen Arbeit überlassen wir in puncto Sicherheit am Arbeitsplatz nichts dem Zufall und schenken bei der Begutachtung den Toren die gleiche Aufmerksamkeit als auch den übrigen elektrischen Betriebsmitteln.
Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass alle Sicherheitsvorkehrungen weiterhin greifen, um Arbeitsunfällen bereits im Vorfeld vorzubeugen. Zeitgleich ist die Prüfung auch für die Angestellten ein wichtiges Signal, um zu wissen, dass der eigene Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit nicht nur ein Lippenbekenntnis abgibt.